GWG-Sofortabschreibungs-Checker §6 EStG
Anschaffungskosten netto eingeben und sofort sehen, wie die Anschaffung steuerlich einzuordnen ist: Bagatellgrenze, Sofortabschreibung, Sammelposten-Wahlrecht oder reguläre lineare AfA über die Nutzungsdauer.
Anschaffung eingeben
Anschaffungskosten netto (ohne Umsatzsteuer, sofern vorsteuerabzugsberechtigt) eingeben. Die Nutzungsdauer wird nur für die reguläre lineare AfA benötigt.
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Über dieses Werkzeug
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nach §6 Abs. 2 EStG dürfen bis 800 € netto Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden — bei Anschaffungskosten bis 250 € entfällt sogar die besondere Aufzeichnungspflicht (Bagatellgrenze). Für Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000 € netto besteht wahlweise die Möglichkeit, statt der Sofortabschreibung einen Sammelposten (Pool) nach §6 Abs. 2a EStG zu bilden, der über 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben wird — diese Wahl gilt einheitlich für alle in diesem Jahr angeschafften Wirtschaftsgüter in dieser Preisspanne. Liegen die Anschaffungskosten über 1.000 € netto, ist nur die reguläre lineare Abschreibung (AfA) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer möglich. Diese Grenzen (250 €/800 €/1.000 €) gelten unverändert seit 2018. Dieses Werkzeug bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung — bei Grenzfällen empfiehlt sich Rücksprache mit dem Steuerbüro.
Häufige Fragen
Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)?
Ein selbstständig nutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten bis 1.000 € netto. Je nach Preisspanne (bis 250 €, bis 800 €
oder bis 1.000 €) gelten nach §6 Abs. 2/2a EStG unterschiedliche
Abschreibungsmöglichkeiten.
Was bedeutet die Bagatellgrenze von 250 €?
Bei Anschaffungskosten bis 250 € netto entfällt die besondere Aufzeichnungspflicht des §6 Abs. 2 EStG — das Wirtschaftsgut kann formlos als Betriebsausgabe sofort abgesetzt werden, ohne es einzeln im Anlageverzeichnis zu erfassen.
Bis zu welcher Grenze ist eine Sofortabschreibung möglich?
Bis 800 € netto Anschaffungskosten dürfen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden (§6 Abs. 2 EStG).
Was ist der Sammelposten (Pool-Abschreibung) nach §6 Abs. 2a EStG?
Für Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000 € netto besteht wahlweise die Möglichkeit, statt der Sofortabschreibung einen Sammelposten zu bilden, der über 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben wird. Die Wahl gilt einheitlich für alle in diesem Jahr angeschafften Wirtschaftsgüter in dieser Preisspanne.
Gelten die GWG-Grenzen 250 €/800 €/1.000 € noch?
Ja, diese Grenzen gelten unverändert seit 2018. Liegen die Anschaffungskosten über 1.000 € netto, ist nur die reguläre lineare Abschreibung (AfA) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer möglich.